Genießen Sie den Aachener Wald auf vier Beinen und dem dichten Netz an ausgewiesenen Reitwegen.
Der „Öcher Bösch“, wie der Aachener Wald auch genannt wird, ist sowohl für die Aachener Bevölkerung als auch für Touristen ein einzigartiger Erholungs- und Erlebnisraum. Das größte Waldgebiet der Gegend umschließt den gesamten Südwesten Aachens. Der Stadtwald zieht sich vom Dreiländereck im Westen bis fast zum Ostrand der Stadt. An malerischen Grenzsteinen vorbei kann der Besucher beinahe übergangslos nach Belgien und in die Niederlande wandern, joggen, reiten und spazieren. Bis zu 300 Jahre alte Bäume finden sich hier, außerdem Hügelgräber und Quellen, wie die Pioniersquelle. Täglich suchen Wanderer, Reiter, Jogger, Nordic-Walker, Mountainbiker, Hundebesitzer, Vegetations- und Tierkundler, Schulen und andere einen Ausgleich zum umtriebigen Großstadtleben und nutzen den Wald als Erholungs- und Lernstätte. So wundert es nicht, dass 72 % des Aachener Waldes als „Erholungswald“ ausgewiesen ist. Für Reiter wird der Wald durch ein gut ausgebautes Reitwegesystem erschlossen. Die ca. 18 Kilometer lange Tour beginnt am ehemaligen Grenzübergang Köpfchen auf der Eupener Straße zwischen Aachen (D) und Raeren (B) und fürhrt dann quer durch die idyllische Waldlandschaft des "Öcher Bösch".Für Pausen bieten sich die direkt an der Route gelegenen Gastronomeieinrichtungen "Waldschenke" und "Gut Entenpfuhl" an. Kurz vor Gut Entenpfuhl gibt es zudem die Möglichkeit für Sprünge, ebenso wie ca. 1 Kilometer vor Erreichen der Waldschenke.
damit Sie Ihren Ausritt in den Aachener Wald genießen können, beachten Sie bitte folgende Hinweise
und Ratschläge:
Bitte teilen Sie Mängel oder Gefahrenquellen an Reitwegen dem Gemeindeforstamt der Stadt Aachen beim Fachbereich Umwelt mit.
Gefahrenstellen:
Achtung: Im Rahmen der Tour muss die stark befahrene Lütticher Straße gequert werden. Bitte vorsicht bei der Überquerung.
Aufgrund verschiedener Kartengrundlagen kann es im Rahmen der kartographischen Darstellung punktuell zu kleineren Ungenauigkeiten kommen. Grundsätzlich gilt, dass nur ausgewiesene Reitwege genutzt werden dürfen.